1. Allgemeine Bedingungen der Einschreibung
1.1 Die Kursteilnehmer müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben.
1.2 Alphabetisierungskenntnisse in Wort und Schrift werden vorausgesetzt.
2. Zahlungsbedingungen
2.1 Nach der Anmeldung und Einstufungsprüfung informiert das Goethe-SLZ die Kursteilnehmer in einer abschließenden Zusage über den Termin für die Anmeldung und Zahlung.
2.2 Wenn die vollständigen Kursgebühren nicht rechtzeitig bezahlt werden, verliert der Teilnehmer seinen Anspruch auf die Teilnahme am Kurs. Im diesem Fall behält das Goethe-SLZ den Anspruch auf volle Zahlung der Kursgebühr.
3. Die Gebühren
3.1 Die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Preise auf der Website des Goethe-SLZ sind Vertragsbestandteil.
3.2 Unsere Kurse können nur als Ganzes gebucht werden. Ein Eintritt nach Kursbeginn ist nur in Ausnahmefällen möglich. In diesem Fall wird der volle Kurspreis bzw. eine Verwaltungsgebühr von 500,- Yuan zuzüglich zum Preis der besuchten Unterrichtseinheiten berechnet. Die Buchung einer bestimmten Anzahl von Unterrichtseinheiten eines Kurses vor Kursbeginn ist ebenfalls nur in Ausnahmefällen möglich. Die Entscheidung liegt jeweils beim Goethe-Jinchuang Sprachlernzentrum.Der erste Kurswechsel (z.B. Wechsel in eine Klasse zu anderer Kurszeit oder Wechsel in einen Kurs eine anderen Stufe) ist kostenfrei. Beim allen weiteren Kurswechseln allerdings fällt ein Kostenbeitrag in Höhe von 10% der Kursgebühren an. Bei Buchung des 1. Folgekurses gewähren wir einen Rabatt von 5% auf den Kurspreis, für alle weiteren Folgekurse eine Ermässigung von 10% der anfallenden Kursgebühren.
4. Rücktritt
4.1 Kann ein Teilnehmer einen Kurs nicht besuchen, für den er sich bereits angemeldet hat, so gelten die folgenden Regelungen:
Erfolgt de Rücktritt vor Kursbeginn, werden 90% der Gebühren zurückerstattet; wenn der Rücktritt vom Kurs erfolgt, bevor mehr als 1/3 der Unterrichtseinheiten vergangen sind, wird die Hälfte der Gebühren rückerstattet; wenn der Rücktritt nach mehr als 1/3 geleisteter Unterrichtseinheiten des Kurses erfolgt, werden keine Kursgebühren zurückerstattet und auch keine entsprechenden Gutscheine ausgegeben. Die Anmeldegebühr in Höhe von 50,- RMB wird grundsätzlich nicht rückerstattet.
Bei Prüfungen gilt: Bereits gezahlte Prüfungsgebühren werden bei Rücktritt bis eine Woche vor dem Prüfungstermin vollständig erstattet; es wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,- RMB erhoben. Im Falle eines Rücktritts später als eine Woche vor dem Prüfungstermin ist eine Rückerstattung der Prüfungsgebühren grundsätzlich nicht mehr möglich.
4.2 Die Rücktrittserklärung muss schriftlich eingereicht werden. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang beim Goethe-SLZ.
5. Einstufung/Klassengröße
5.1 Die Zuweisung zu einer Kursstufe wird nach der Einstufungsprüfung festgelegt.
5.2 Für die Klassen des Goethe-SLZ ist eine Mindestzahl von Teilnehmern und eine Höchstgrenze von 23 Lernenden vorgesehen. Sollte die Zahl der Mindestteilnehmer unterschritten werden, behält sich das Goethe-SLZ die Absage oder Verlegung des Kurses vor. In diesem Fall wird den Teilnehmern eine Zurückzahlung der Kursgebühren oder ein Kurswechsel angeboten. Leider können nur solche Kurse zustande kommen, die bei Ende der Einschreibungsfrist die Mindestteilnehmerzahl aufweisen. Um zu verhindern, dass ein Kurs abgesagt werden muss, der bei rechtzeitiger Anmeldung von Interessenten zustande gekommen wäre, bitten wir Sie auch in Ihrem eigenen Interesse, sich innerhalb der angegebenen Frist anzumelden.
6. Teilnahmebescheinigung
Bei einer Teilnahme an mindestens 80% der Kursstunden und einem Bestehen der Abschlussprüfung erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung vom Goethe-SLZ.
7. Pflichten der Kursteilnehmer
Die Teilnehmer haben die Pflicht, die am SLZ geltende Kurs- und Hausordnung einzuhalten.
8. Haftung des Goethe-SLZ/ Höhere Gewalt
Die Haftung des Goethe-Instituts und seiner Mitarbeiter ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das Goethe-Institut haftet auch nicht für den Ausfall seiner Leistungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Krieg, behördliche Anordnungen und alle anderen Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Vertragsparteien stehen). |